Stellgenehmigung / Aufstellgenehmigung für Container in Düsseldorf

Eine Stellgenehmigung(auch Aufstellgenehmigung bzw. Sondernutzungserlaubnis) ist die behördliche Erlaubnis, einen Container im öffentlichen Raum(z. B. auf Straße, Gehweg, Parkstreifen) in Düsseldorf aufzustellen. Sie ist erforderlich, wenn die Containerfläche nicht vollständig auf privatem Grundstück steht.

Wir erklären hier verständlich, wann eine Genehmigung benötigt wird, welche Angaben typischerweise erforderlich sind und wie Sie Verzögerungen vermeiden.

Privatgrund: meist ohne Genehmigung Öffentlicher Raum: Genehmigung erforderlich Wir übernehmen die Beantragung Sie zahlen nur die Behördengebühren

Kontakt & Zeiten

Telefon
E-Mail
Öffnungszeiten
Mo–Fr 07:00–18:00 · Sa 07:00–12:00
Adresse
Peter-Müller-Straße 3, 40468 Düsseldorf

Nennen Sie Stellort (Adresse), Privat/öffentlich, Containergröße und Abfallart – so können wir sofort einschätzen, ob eine Stellgenehmigung erforderlich ist.

Genehmigungsservice bei Containerbestellung über uns

Wenn bei Ihrer Bestellung eine Stellgenehmigung erforderlich ist, übernehmen wir den organisatorischen Teil gerne für Sie: Wir beantragen die erforderliche Stell-/Aufstellgenehmigung im Rahmen der Containerbestellung (sofern die behördlichen Vorgaben dies zulassen und alle notwendigen Angaben vorliegen).

Wichtig: Die anfallenden behördlichen Gebühren trägt der Besteller. Wir rechnen diese Gebühren transparent zum Selbstkostenpreis weiter ab (reine Durchlaufkosten).

Damit die Beantragung reibungslos funktioniert: Bitte Stellort/Adresse, gewünschte Dauer, Containergröße sowie Hinweise zur Zufahrt angeben.


Wann braucht man in Düsseldorf eine Stellgenehmigung?

Eine Stellgenehmigung ist in der Regel notwendig, wenn der Container Flächen im öffentlichen Straßenraum beansprucht:

  • Gehweg / Radweg(auch teilweise Belegung)
  • Fahrbahn oder Parkstreifen/ öffentlicher Parkraum
  • öffentliche Plätze oder allgemein zugängliche Flächen
  • Baustelleneinrichtung im Straßenraum

Meist keine Genehmigung

Steht der Container vollständig auf Privatgrund(Einfahrt, Hof, Grundstück), ist häufig keine Stellgenehmigung nötig.

Sobald der Container oder Absicherungen in den öffentlichen Raum ragen, kann eine Genehmigung erforderlich werden.


Welche Angaben/Unterlagen sind typischerweise erforderlich?

Für eine zügige Bearbeitung sind vollständige Angaben entscheidend. Üblich sind:

Stellort & Zeitraum

Adresse, genaue Position (z. B. vor Hausnummer), Start-/Enddatum.

Maße & Fläche

Containergröße, benötigte Stellfläche, ggf. Durchgangsbreite.

Skizze / Plan

Lageplan/Skizze beschleunigt oft die Prüfung.

Ansprechpartner

Besteller/Antragsteller, Kontakt, ggf. Bauleitung.

Passende Orientierung: Abfallarten (korrekte Zuordnung) und Containergrößen.


FAQ: Stellgenehmigung / Aufstellgenehmigung in Düsseldorf

Übernehmen Sie die Beantragung der Stellgenehmigung?

Ja – bei einer Containerbestellung über uns übernehmen wir die Beantragung der erforderlichen Stell-/Aufstellgenehmigung, sofern der Container im öffentlichen Raum stehen soll und die notwendigen Angaben vorliegen. Die behördlichen Gebühren werden dem Besteller transparent weiterberechnet(Durchlaufkosten).

Warum muss ich die Gebühren tragen?

Die Genehmigungsgebühren werden von der zuständigen Behörde erhoben. Diese Kosten fallen unabhängig davon an, wer den Antrag organisatorisch stellt. Wir geben die Gebühren ohne Aufschlag weiter.

Was sollte ich vorab bereitstellen, damit es schnell geht?

Adresse/Stellort, gewünschte Dauer, Containergröße und Hinweise zur Zufahrt. Bei Unsicherheit rufen Sie an – wir klären das mit Ihnen in wenigen Minuten.

Schnellcheck

Wir prüfen mit Ihnen: Privatgrund oder öffentlicher Raum? Welche Größe passt? Welche Angaben braucht die Genehmigung?

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine behördliche oder rechtliche Beratung. Anforderungen und Gebühren können je nach Standort und Fall variieren.